Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen
Online-Services:
Online beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.
Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.
Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:
- Verleihung der Rettungsmedaille
- für Rettungen von Menschen aus Lebensgefahr, die mit Gefahr für das eigene Leben verbunden waren
- öffentliche Anerkennung, wenn die Rettung
- unter schwierigen Umständen ohne unmittelbare Gefahr für das eigene Leben geschah oder
- ohne Erfolg geblieben ist
Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:
- einen Geldbetrag als Ehrengabe
- Schadensausgleich für erhebliche Sachschäden
- ein Sachgeschenk (für Personen unter 18 Jahren)
Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
E-Mail senden