Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
Online-Services:
Online Terminvereinbarung AuslaenderbehoerdeDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
- Kann dienen als:
- Befreiung von der Visumspflicht
- für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
- wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
- Passersatz
- für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
- Befreiung von der Visumspflicht
- Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
- Biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
Fax: +49 731 161 1616
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