Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Voraussetzungen
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Verfahrensablauf
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
bisheriges oder bisherige Kennzeichen Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
Kosten
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
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