Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?
Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3358+49 731 161 3358 (Allgemeine Fragen zum Standesamt und Terminvergabe Kirchenaustritte)
Fax: +49 731 161 1667
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