Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Voraussetzungen
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
der antragstellenden Person,
den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Fristen
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.
Erforderliche Unterlagen
vollständiger Antrag
Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Kosten
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
SIe berücksichtigen unter anderem:
Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
Dauer der Einschränkung der Straßenraumes
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
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