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Bundestagswahl 2025

Wichtige Hinweise zum Ablauf

Wahl Logo der Stadt Ulm

Am Sonntag, 23. Februar, wird der Deutsche Bundestag gewählt.

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen sind ausgetragen worden. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal mit.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wählende, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr finden, können im Wahllokal auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person auch tatsächlich in das Wählverzeichnis eingetragen ist und in „ihrem üblichen“ Wahllokal zur Wahl geht. Das richtige Wahllokal finden Sie auf www.ulm.de Wahllokalfinder.

Wählen kurz nach dem Umzug
Alle Wahlberechtigten, die nach dem 02.02.2025 nach Ulm zuziehen oder innerhalb Ulms umziehen verbleiben in ihrem jeweiligen Herkunftswahlbezirk bzw. Fortzugsgemeinde. Sie können dort an der Urnenwahl teilnehmen oder einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl online beantragen
Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl auch online beantragen (bis 17. Februar, 6 Uhr):

Briefwahl vor Ort beantragen und gleich erledigen
An mehreren Dienststellen können Sie die Briefwahl nicht nur beantragen, sondern auch dort direkt wählen. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen Ausweis oder die Wahlbenachrichtigung mit. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält eine solche Vollmacht.
An folgenden Standorten ist dies möglich:

Bürgerdienste, Olgastraße 66, Wahlschalter im Erdgeschoss der (auch Samstag, 15. Februar 2025 von 8:30 bis 13 Uhr geöffnet)
Dezentrale Dienstleistungszentren (zu den bekannten Öffnungszeiten)
Ortsverwaltungen (zu den bekannten Öffnungszeiten)
Die Ortsverwaltung Unterweiler hat auch am Freitag vor der Wahl (21.02.2025) für Sie zusätzlich von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

!Wichtig!
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastraße 66 sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen der Stadt Ulm reicht nicht aus.

Ein Einwurf der Briefwahlunterlagen in den Briefkasten der Ortsverwaltung Unterweiler ist noch bis Freitag, 21.02.2025 18.00 Uhr möglich!