Navigation und Service

Springe direkt zu:

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
E-Mail senden
Beschreibung

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.