Hinweis Vogelgrippe
Hinweise zur Vogelgrippe
Im Alb-Donau-Kreis wurde in einem Geflügelbetrieb das
Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Aktuell (Stand 30. Oktober 2025) ist Ulm von
den Restriktionsmaßnahmen nicht betroffen. Änderungen der Lage sind jedoch
jederzeit möglich, weshalb die Stadtverwaltung die Situation genau beobachtet.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, ist es entscheidend, dass
auch Kleinhaltungen die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts befolgen.
Die Vogelgrippe ("aviäre Influenza"), ist eine
hochansteckende Virusinfektion, deren natürlicher Wirt vor allem
Wildwasservögel sind. Die Erkrankung verläuft bei Geflügel häufig schwer und
kann zu hohen Tierverlusten führen. Sie ist auch als Geflügelpest bekannt.
Im Alb-Donau-Kreis wurde das Virus in einem größeren
Geflügelbetrieb in Öllingen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um das
hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1.
Personen, die Geflügel halten möchten, müssen dies der zuständigen
Behörde melden.
Ungewöhnlich hohe Verluste, neurologische Symptome oder
starke Rückgänge der Legeleistung sind umgehend dem Tierarzt zu melden. Das
Veterinäramt ist unter der Telefonnummer 0731 - 161 2700 erreichbar.
Die Stadt Ulm weist darauf hin, dass die Umsetzung der
Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts auch in Kleinhaltungen
entscheidend ist, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern:
Geflügel sollte vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt
werden; in Risikogebieten (nahe Rastplätze von Zugvögeln oder nach Nachweis
infizierter Wildvögel) ist das Aufstallen empfehlenswert.
Straßen- und Stallkleidung sind strikt zu trennen. Es
sollten ausschließlich stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe verwendet
werden, die nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel
in Kontakt kommen, müssen vor Wildvögeln gesichert und bei Kontamination
gereinigt und desinfiziert werden.
Geflügel sollte nur mit Leitungswasser getränkt und im
Stall gefüttert werden; Geflügel-reste oder Eierschalen dürfen nicht verfüttert
werden.
Ställe sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern,
betriebsfremde Personen und Haustiere sind fernzuhalten.
Gerätschaften und Fahrzeuge sollten regelmäßig gereinigt
und desinfiziert werden; zu-dem ist eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung
erforderlich.
Bei Stallpflicht sollte auf ausreichende Abwechslung der
Tiere geachtet werden, um Stress zu vermeiden.
Tote Wildvögel können bei der Integrierten Rettungs- und
Feuerwehrleitstelle unter Telefon 0731 - 880 700 gemeldet werden. Das Tier wird
von der Feuerwehr Ulm geborgen und anschließend in der Verwahrstelle gekühlt
gelagert. Das Veterinäramt sichtet die Vögel und veranlasst dann intern weitere
Maßnahmen.
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