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Anliegerverpflichtung beim Winterdienst

Schneefläche mit Bäumen

© Martina Mader

Anliegerverpflichtung beim Winterdienst - kein Salz verwenden


Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) erinnern an die bestehende Anliegerverpflichtung im Winterdienst. Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen sind nach der städtischen Satzung verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke bei Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen. Denn der nächste Wintereinbruch kommt sicher.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags ab 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr. Die Gehwege müssen entlang des gesamten Grundstücks in ausreichender Breite (mindestens 1,50 Meter) verkehrssicher gehalten werden, so dass ein möglichst gefahrloser und flüssiger Fußgängerverkehr gewährleistet wird. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Anliegerverpflichtung entsprechend für den angrenzenden Fahrbahnrand bzw. Fußgängerzonen bis zu einem Abstand von 5 Metern von der Grundstücksgrenze.

Der Einsatz von auftauenden Streumitteln wie Salz ist im Stadtgebiet Ulm grundsätzlich untersagt! Salz schädigt Bäume, Pflanzen, Böden, Gewässer und belastet die Umwelt sowie Haus- und Wildtiere nachhaltig. Empfohlen werden abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Splitt ist z.B. auf den Recyclinghöfen der EBU kostenlos zu erhalten.
Salz ist nur in besonderen Gefahrensituationen, etwa bei Eisregen oder auf Gefällstrecken und Treppen gestattet, wenn dort die Glatteisgefahr sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Die EBU appellieren an alle Betroffenen, ihrer Verantwortung nachzukommen und so zur Sicherheit im öffentlichen Raum beizutragen.

Winterdienst der EBU
Auf öffentlichen Straßen und Radwegen sorgen die EBU bei winterlichen Verhältnissen für das Weiterkommen. Rund 60 Mitarbeitende und 21 Räumfahrzeuge sind einsatzbereit, Streusalz ist für den Ernstfall reichlich eingelagert. Bei kritischen Wetterlagen beginnt das EBU-Team bereits ab 2 Uhr morgens mit dem Winterdienst. Der Einsatz erfolgt dann nach einem festgelegten Stufenplan.
Vorrang haben dabei Bundes- und Hauptstraßen im Stadtgebiet, Straßen mit besonderer Gefahrenlage, Steigungen und Brücken, Strecken mit Bus- und starkem Berufsverkehr sowie wichtige Verbindungen zwischen Stadtteilen und die Hauptstraßen der Ortsteile.
Weitere Straßen werden anschließend im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten geräumt. Auf öffentlichen Radwegen kommen spezielle Räumfahrzeuge zum Einsatz; auch hier gelten Prioritäten nach dem städtischen Netzplan.

Die EBU bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Arbeit des Winterdienstes zu unterstützen und Räumfahrzeuge nicht durch parkende Autos zu behindern. Damit Schneepflüge sicher passieren können, ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 Metern erforderlich.