Anliegerverpflichtung beim Winterdienst
© Martina Mader
Anliegerverpflichtung beim Winterdienst - kein Salz verwenden
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) erinnern an die
bestehende Anliegerverpflichtung im Winterdienst. Grundstückseigentümer*innen
sowie Mieter*innen sind nach der städtischen Satzung verpflichtet, die Gehwege
entlang ihrer Grundstücke bei Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu
streuen. Denn der nächste Wintereinbruch kommt sicher.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags ab 7 Uhr,
sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr. Die Gehwege
müssen entlang des gesamten Grundstücks in ausreichender Breite (mindestens
1,50 Meter) verkehrssicher gehalten werden, so dass ein möglichst gefahrloser
und flüssiger Fußgängerverkehr gewährleistet wird. Wo kein Gehweg vorhanden
ist, gilt die Anliegerverpflichtung entsprechend für den angrenzenden
Fahrbahnrand bzw. Fußgängerzonen bis zu einem Abstand von 5 Metern von der
Grundstücksgrenze.
Der Einsatz von auftauenden Streumitteln wie Salz ist im
Stadtgebiet Ulm grundsätzlich untersagt! Salz schädigt Bäume, Pflanzen, Böden,
Gewässer und belastet die Umwelt sowie Haus- und Wildtiere nachhaltig.
Empfohlen werden abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Splitt ist z.B. auf den Recyclinghöfen der EBU kostenlos zu erhalten.
Salz ist nur in besonderen Gefahrensituationen, etwa bei
Eisregen oder auf Gefällstrecken und Treppen gestattet, wenn dort die
Glatteisgefahr sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden
kann. Die EBU appellieren an alle Betroffenen, ihrer Verantwortung nachzukommen
und so zur Sicherheit im öffentlichen Raum beizutragen.
Winterdienst der EBU
Auf öffentlichen Straßen und Radwegen sorgen die EBU bei
winterlichen Verhältnissen für das Weiterkommen. Rund 60 Mitarbeitende und 21
Räumfahrzeuge sind einsatzbereit, Streusalz ist für den Ernstfall reichlich
eingelagert. Bei kritischen Wetterlagen beginnt das EBU-Team bereits ab 2 Uhr
morgens mit dem Winterdienst. Der Einsatz erfolgt dann nach einem festgelegten
Stufenplan.
Vorrang haben dabei Bundes- und Hauptstraßen im
Stadtgebiet, Straßen mit besonderer Gefahrenlage, Steigungen und Brücken,
Strecken mit Bus- und starkem Berufsverkehr sowie wichtige Verbindungen
zwischen Stadtteilen und die Hauptstraßen der Ortsteile.
Weitere Straßen werden anschließend im Rahmen der
verfügbaren Kapazitäten geräumt. Auf öffentlichen Radwegen kommen spezielle
Räumfahrzeuge zum Einsatz; auch hier gelten Prioritäten nach dem städtischen
Netzplan.
Die EBU bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Arbeit des Winterdienstes zu unterstützen und Räumfahrzeuge nicht durch parkende Autos zu behindern. Damit Schneepflüge sicher passieren können, ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 Metern erforderlich.