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KFZ Zulassungen

Gemeinsame KFZ-Zulassungsstelle des Alb-Donau-Kreises

und der Stadt Ulm:

Zulassungen jetzt auch online

 

Privatpersonen aus dem Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm haben seit kurzem die Möglichkeit, alle Standarddienste der Fahrzeugzulassung im Internet abzuwickeln.

Nachdem alle technischen Voraussetzungen für die Umstellung auf die internetbasierte KFZ-Zulassung durch den IT-Dienstleister umgesetzt wurden, sind neben der Erstzulassung auch Umschreibungen von Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel, Adressänderungen und die Wiederzulassung auf den bisherigen oder einen neuen Halter online möglich.

 

Die Online-Zulassungsvorgänge können bequem über die Webseite der Gemeinsamen Zulassungsstelle des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm unter www.zulassung-ulm.de vorgenommen werden.

 

Für ihre Nutzung ist zunächst ein Identitätsnachweis mittels des neuen elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein geeignetes Kartenlesegerät erforderlich. Alternativ funktioniert es auch mit einem Smartphone mit NFC-Technologie, auf dem sich die kostenlose "AusweisApp2" installieren lässt.

 

Für Fahrzeughalter bietet dies einen entscheidenden Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess, von Ab- und Ummeldung bis hin zu kompletter Neuanmeldung, kann komplett digital durchgeführt werden. Das bedeutet: kein Behördengang, keine Wartezeiten in der Zulassungsstelle.

 

Landrat Heiner Scheffold und Oberbürgermeister Gunter Czisch sehen in der internetbasierten Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge eine weitere Stärkung der digitalen Dienstleistungen der Verwaltung. „Dieser Service spart unseren Kunden und Antragstellern Zeit und er ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung“, sagt Scheffold. OB Czisch betont: „Gerade in Zeiten des Corona-Geschehens kommt dieser Service unseren Bürgerinnen und Bürger besonders entgegen und sie sollten den neuen Online-Dienst im eigenen Interesse nutzen.“

 

Mit dem Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (kurz: i-Kfz) und der Umsetzung der dritten Stufe modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen um einen weiteren Schritt. In der noch ausstehenden Stufe vier ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen, wovon insbesondere Unternehmen profitieren sollen.