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Linie 16

Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs im Ulmer Süden mit der neuen Linie 16

Ab dem 1.Januar 2020 wird es mit der neuen Linie 16 erstmals einen konstanten Linienverkehr zwischen Unterweiler, Gögglingen/Donaustetten und Wiblingen geben.

Von Montag bis Samstag wird diese neu eingerichtete Linie zwischen 8 und 18Uhr im Stundentakt verkehren. Von Unterweiler aus werden die Haltestellen Beim Brückle, Illerkirchbergerstraße, Wasserturm, Halde, Hoher Berg, Zollbrücke, Reutlinger Straße, Tannenplatz Zentrum und Saulgauer Straße angefahren.

Endhaltestelle ist die Kemptener Straße, von der aus ein direkter Anschlussverkehr mit der Linie 4 in Richtung Ulm erfolgt. Alle Nahversorgungszentren und Ärzte im Ulmer Süden sind somit gut erreichbar. Die Linie 16 wird vorerst probeweise für 2 Jahre betrieben werden.

Am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen verkehrt zusätzlich die Linie 12. Des Weiteren wird es eine Nachtbusverbindung N7 in Richtung Ulm und nach Unterweiler geben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter https://www.swu.de/privatkunden/produkte-leistungen/mobilitaet/fahrplanwechsel/.

Die neuen Pocketfahrpläne werden in den kommenden Tagen in der Ortsverwaltung erhältlich sein.

Die Linie 24 (Laupheim-Burgrieden-Unterweiler-Ulm) wird Unterweiler weiterhin wie gewohnt andienen. Informationen zum Fahrplan erhalten Sie im Internet unter ww.ding.eu, über die DING App oder telefonisch unter 01805/79966

Provisorische Wendeschleife und neue Haltestelle „Hartstraße“:

An unserer Turn- und Mehrzweckhalle wurde eine neue Haltestelle (Hartstraße) errichtet. Die Wendeschleife für den Busverkehr wurde momentan provisorisch erweitert, sodass ein Wenden auch für große Busse möglich sein wird. Der komplette Ausbau der Haltestelle wird voraussichtlich im nächsten Jahr erfolgen.

Hinsichtlich der Parksituation an der Turn- und Mehrzweckhalle wird es Änderungen geben, welche natürlich entsprechend ausgeschildert werden.

Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass auf der Wendeschleife nicht geparkt werden darf und eine Durchfahrt des Busses immer gewährleistet sein muss.